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Konzept des Familienzentrums

Kriterien des Gütesiegels für Familienzentren im Landkreis Osnabrück

A. Leistungen des Familienzentrums

1. Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien

Das Familienzentrum

1.1 verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Beratungs- und therapiemöglichkeiten und von Angeboten zur Gesundheits- und Bewegungsförderung in der Umgebung (Erziehungsberatung, Familienberatung, Frühförderung, Heilpädagogik, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Beratungsstellen für spezielle Fragen wie beispielsweise Hochbegabung, Selbsthilfegruppen, Vereine usw.)

1.2 verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess (beispielsweise durch Gespräche zwischen ErzieherInnen und Eltern) begleitet wird.

1.3 verfügt über systematische qualitative Verfahren der Beobachtung, Dokumentation und Planung von Entwicklungsprozessen und nutzt sie als Grundlage für jährliche verbindliche Entwicklungsgespräche mit möglichst beiden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

2. Förderung der Familienbildung

Das Familienzentrum

2.1 verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung (z. B. Kurse von Familienbildungsstätten, Volkshochschulen, freien Initiativen, Integrationsfachstellen, Vereinen zugewanderter Eltern).

2.2 organisiert jährlich mindestens einen Kurs oder vier Einzelveranstaltungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz und zu pädagogisch relevanten Themen.

2.3 organisiert in der Tageseinrichtung regelmäßig ein offenes Elterncafé, das Eltern als Treffpunkt dient, möglichst mit Begleitung durch eine Fachkraft (mindestens 1x im Monat).

3. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das Familienzentrum

3.1 verfügt über schriftliche Informationsmaterialien zum Thema ›Kindertagespflege‹ und legt diese in der Einrichtung aus.

3.2 kooperiert eng mit dem Familienservicebüro.

3.3 verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es sowohl bei der Anmeldung, als auch einmal jährlich bei allen Eltern den zeitlichen Betreuungsbedarf so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinausgehen.

3.4 Diese Ergebnisse der Betreuungswunschabfrage werden der Kommune mitgeteilt mit dem Ziel, adäquate Betreuungsformen und -zeiten bereitzustellen.

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B. Struktur des Familienzentrums

4. Ausrichtung des Angebotes im Sozialraum

Das Familienzentrum

4.1 hat Kenntnisse über sein Umfeld, seine soziale Lage (z. B. Kenntnisse über Zahngesundheit, Sprachförderbedarf, Übernahme von Elternbeiträgen) und regionale Besonderheiten (z. B.Infrastruktur)

4.2 entwickelt dazu bedarfsgerechte Angebote.

5. Lenkungsgruppe

Das Familienzentrum

5.1 hat eine Lenkungsgruppe, die sich mindestens zweimal jährlich mit den wichtigsten Kooperationspartnern trifft, um die Weiterentwicklung des Familienzentrums gemeinsam zu forcieren.

5.2 Die Lenkungsgruppe setzt sich z. B. aus Kita-Vertretern, Träger-Vertretern sowie wichtigen Vertretern aus dem Sozialraum zusammen.

6. Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeiten den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt

Das Familienzentrum

6.1 verfügt über Räumlichkeiten in der Kindertageseinrichtung oder im unmittelbaren Umfeld, in denen Angebote des Familienzentrums (auch durch Kooperationspartner) durchgeführt werden.

6.2 verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Familienberatungsstellen, Familienbildungsstätten, Familienservicebüro, Jugendamt, Sportvereine, Integrationsfachstellen), in dem Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind, und sorgt dafür, dass allen MitarbeiterInnen des Familienzentrums die Kooperationspartner und deren Angebote bekannt sind.

6.3 verfügt über schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit Institutionen oder Personen für Erziehungs-/ Familienberatung und/oder einem Anbieter von Familienbildung (und/oder hat eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einschlägiger Qualifikation, die bedarfsgerechte Angebote durchführen).

6.4 öffnet seine Angebote für Familien mit Grundschulkindern und kooperiert dazu mit den Grundschulen im Sozialraum.

7. Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation

Das Familienzentrum

7.1 verfügt über aktuelle Flyer, Broschüren, Infoblätter und/oder bildhafte Plakate mit Darstellungen seines Angebots.

7.2 sorgt dafür, dass an einem Aushang in der Kindertageseinrichtung alle aktuellen Angebote des Familienzentrums angekündigt sind.

7.3 verfügt über eine eigene Familienzentrum-E-Mail-Adresse, über die Familien Kontakt aufnehmen und eine schnelle Antwort erhalten und über eine eigene Familienzentrum-Homepage.

7.4 sorgt dafür, dass Darstellungen seiner Angebote an unterschiedlichen Stellen ausliegen bzw. ausgehängt werden (z. B. Supermarkt, Kinderarztpraxen) und arbeitet mit der lokalen Presse zusammen.

7.5 nutzt vorhandene Strukturen des Landkreises (z. B. Betreuungsbörse, ›Wegweiser Bildung und Soziales‹).

8. Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

Das Familienzentrum

8.1 verfügt über eine schriftliche Konzeption mit der Darstellung seiner Ziele, Strukturen und Angebote.

8.2 kooperiert mit dem Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück, um Informationen über Planungen und Angebote des Familienzentrums auszutauschen.

8.3 sorgt dafür, dass MitarbeiterInnen in jedem Kindergartenjahr an Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema ›Familienzentrum‹ teilnehmen und/oder organisiert entsprechende Inhouse-Fortbildungen.

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Weiterführende Ideen für Familienzentren im Landkreis Osnabrück Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien

Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien

Das Familienzentrum

– sorgt dafür, dass mindestens eine MitarbeiterIn auf Fragen der interkulturellen Öffnung spezialisiert ist (nachgewiesen durch Zusatzausbildung oder Fortbildung) und Eltern und Fachkräfte entsprechend berät.

– organisiert eine offene Sprechstunde für Erziehungs-/Familienberatung oder andere in den Alltag der Einrichtung integrierte Beratungsangebote (mindestens 1x im Monat).

Förderung der Familienbildung

Das Familienzentrum

– organisiert interkulturell ausgerichtete Veranstaltungen und Aktivitäten, die besonders auf die Bedürfnisse von Familien mit Zuwanderungsgeschichte zugeschnitten sind und diese dazu anregen, sich zu beteiligen.

– organisiert mindestens eine niedrigschwellige Aktivität für Eltern, die alltagsnah gestaltet wird und ohne große Hemmschwelle oder räumliche Hindernisse zu besuchen oder in Anspruch zu nehmen ist. Dadurch sollen auch Eltern erreicht werden, die andere Angebote nicht nutzen.

– macht Angebote zur Ernährungsberatung und zur Gesundheits- und/oder Bewegungsförderung(Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse – mindestens ein Angebot pro Kindergartenhalbjahr).

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das Familienzentrum

– sorgt dafür, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter auf Fragen der Eltern zur Kindertagespflege kompetent eingehen kann (nachgewiesen z. B. durch Zusatzausbildung, Fortbildung oder regelmäßige Treffen mit der Fachberatungs- und Vermittlungsstelle)

– organisiert für Kinder der Einrichtung, deren Eltern es wünschen, ein Mittagessen.

– organisiert in enger Kooperation mit dem örtlichen Familienservicebüro eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Geschwister die Einrichtung besuchen.

Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

Das Familienzentrum

– sorgt dafür, dass – über die Zuständigkeit der Leitung hinaus – die pädagogischen Fachkräfte im Team der Einrichtung Schwerpunkte in den Leistungsbereichen des Familienzentrums mit übernehmen/betreuen (Förderung von Spezialisierung: z. B. Zuständigkeit für Tagespflege, für die Kooperation mit Erziehungs-/Familienberatung).

Diese Kriterien wurden entwickelt in Anlehnung an das Gütesiegel ›Familienzentrum NRW‹, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW → www.mkffi.nrw